Als StudentIn sind Sie vermutlich über die Familienversicherung abgesichert - vereinbaren Sie einfach einen Termin und kommen Sie mit Ihrer Krankenversichertenkarte in unsere Praxis. Sollten Sie privat versichert sein, brauchen Sie keine Versichertenkarte vorweisen. Sie erhalten dann eine Rechung über ärztliche Leistungen, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen müssen.
Wichtig ist, dass Sie, auch nachdem Sie am Studienort auf eigenen Beinen stehen, Ihr gesetzliches Bonusheft weiterführen, um im Fall einer aufwändigeren Zahnbehandlung in den Genuss des größtmöglichen Zuschusses der Krankenversicherung zu kommen. Das bedeutet, dass mindestens einmal im Jahr eine zahnärztliche Untersuchung stattfinden muss, auch wenn es keine Probleme gibt.
Um Ihre Zahngesundheit zu erhalten, kann es sich lohnen, unsere Prophylaxe-Angebote in Anspruch zu nehmen. Einen Termin vereinbaren Sie bitte unter Telefon 03731 / 2077630.
Sollten Sie Schmerzen haben oder sollte Zahnersatz notwendig werden, dann finden Sie bei uns kompetenten Rat und Hilfe. Vor größeren Zahnbehandlungen muss bei der Krankenkasse ein Heil- und Kostenplan zur Prüfung eingereicht werden, der alle geplanten Leistungen und den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil auflistet. Auch bei diesen Formalitäten nehmen wir Sie gerne an die Hand.